Landheim Lessingschule e.V.
z.Hd. Herrn StD Rainer Schunck
Josef-Braun-Ufer 15-16
68165 Mannheim
Tel.: 0621/293-6523 (nur MO und DO) oder 0621/701859 (täglich)
Fax: 0621/293-6519
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 1.1.2019)
Mit der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung des Aufenthaltes zwischen dem Landheimverein Lessingschule e.V. und dem Vertragspartner kommt ein Vertrag zustande. Für diesen Vertrag gelten folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Dem Vertragspartner stehen folgende Räume zur Verfügung:
Im EG: Speisesaal und Aufenthaltsraum
im 1.OG: drei Schlafräume mit je 4 bzw. 6 Betten, zugehörige Wasch- und Duschräume, zwei Schlafräume (zusammenhängend) mit jeweils vier bzw. sechs Betten, Begleiterzimmer mit drei Betten
im 2.OG: Schlafraum mit sechs Betten, Schlafraum mit vier Betten, Begleiterzimmer mit einem Bett
im Nebengebäude: Tischtennisraum, Unterrichtsraum, Speicherbar (nur für Klassenveranstaltungen), Bibliotheksraum und zwei Aufenthaltsräume.
2. Für die Reinigung des Heimes ist grundsätzlich die Landheimleitung zuständig. Die Teilnehmer können jedoch zum Ausfegen der von ihnen benutzten Räume und zum Küchendienst herangezogen werden.
3. Die Teilnehmer des Aufenthaltes erhalten täglich drei frisch zubereitete Mahlzeiten, wobei auf eiweiß- und vitaminreiche Kost besonders geachtet wird. Bei Ausflügen bzw. Besichtigungen, die über eine Mahlzeit hinweggehen, kann den Teilnehmern ein Lunchpaket zur Verfügung gestellt werden.
4. Für Schäden während des Aufenthaltes, die durch die Teilnehmer oder Betreuer verursacht werden, kommt der Vertragspartner auf. Ausgenommen sind Verschleißschäden. Auf vorbereiteten Formularen sind die Schäden festzuhalten und von Wirtschafterin und Betreuer zu unterschreiben. Schadensrechnungen werden dem Vertragspartner innerhalb eines Vierteljahres im Original zur Verfügung gestellt.
5. Die pädagogische Leitung und organisatorische Durchführung des Aufenthaltes obliegt den Leitern eines Landheimaufenthaltes. An ihn sind alle Fragen und Beschwerden zu richten. Wird im Falle eines Konfliktes zwischen Heimleitung und der Leitung des Landheimaufenthaltes keine Einigung erzielt, ist der Vorstand des Landheimvereins einzuschalten. Grundlage ist die Hausordnung und dieser Vertrag. Das Hausrecht des Heimträgers und der Heimleitung bleibt hiervon unberührt.
6. Wenn der Vertragspartner aus organisatorischen oder sonstigen Gründen diesen Belegungsvertrag kündigt, entstehen Regressansprüche des Heimträgers. Die Ausfallkosten pro Tag und Teilnehmer betragen 60% des vereinbarten Tagessatzes. Bei Stornierungen innerhalb von drei Monaten vor dem vereinbarten Aufenthalt erhöhen sich die Ausfallkosten auf 70%. Ausfallkosten werden nicht beansprucht, wenn die durch Ausfall frei gewordenen Plätze im vereinbarten Zeitraum anderweitig belegt werden. Bei einer verminderten Teilnehmerzahl kann sich der Tagessatz geringfügig erhöhen.
7. Alle den Vertrag betreffenden Änderungen sowie endgültige Bestätigungen können nur von den angeführten Vertragspartnern vorgenommen werden. Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Vertragspartner.
8. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag und seinen Anlagen ergeben, ist Mannheim.